Petra Stegelmann

Assistentin

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Presseakkreditierung zur INTERNORGA 2012

Zur INTERNORGA 2012 können Sie sich am Pressecounter  (Eingang Mitte, Messeplatz 1) während der Laufzeit der Veranstaltung akkreditieren oder - besser noch -  Sie nutzen unsere Online-Akkreditierung.

Zur Online-Akkreditierung

Bitte senden Sie uns hierzu einen gültigen Presseausweis oder eine Legitimation Ihrer Chefredaktion unter Nennung der Zeitung, Magazin oder Senders. 

Auch ein aktuelles Belegexemplar mit ihrem Namen im Impressum/ Redaktion in Verbindung mit dem Personalausweis wird anerkannt.  

Sie erhalten anschließend einen Code von uns zugesendet, mit dem Sie sich online akkreditieren können

Bitte beachten Sie, dass Pressekarten nur für namentlich benannte Redaktionsmitglieder und Journalisten bestimmt sind, sie können nicht für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung ausgegeben werden. Im Übrigen behält sich die Hamburg Messe und Congress GmbH die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit auch im Falle der Vorlage eines gültigen Presseausweises vor. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Hamburg Messe und Congress GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.  

Eine Akkreditierung können erhalten...

  • Journalisten, die einen gültigen, offiziell anerkannten Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes vorlegen.
  • Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden mit thematischen Bezug zur Messe
  • Journalisten und Pressefotografen aus dem In- und Ausland,
  • • die sich durch den Nachweis redaktioneller Beiträge unter ihrem Namen (nicht älter als sechs Monate) legitimieren können, oder
    • die ein Impressum (nicht älter als sechs Monate) vorlegen, in dem sie als (Foto-)Redakteure, ständige (foto-)redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
    • die einen aktuellen redaktionellen Auftrag mit Bezug zur jeweiligen Messe im Original vorlegen
  • Mitglieder von Internet-Redaktionen, die nachweislich zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören oder deren Online-Publikationen in der jeweiligen Messe-Community als Informationsmedien etabliert sind. Dem Akkreditierungsantrag ist automatisch eine Veröffentlichung (nicht älter als drei Monate) beizufügen.
  • Vertreter von Jugendpresseorganen gegen Vorlage eines Presseausweises oder aktueller Veröffentlichungen (nicht älter als sechs Monate).

Grundsätzlich nicht akkreditiert werden...

  • Personen ohne journalistische Legitimation
  • Personen, die ausschließlich einen Weblog betreiben
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Fleet Street London, Universal Press (USA), usw.
  • Personen mit Hausausweisen von Sendeanstalten, Nachrichtenagenturen oder Verlagen ohne aktuellen Auftrag der Redaktion
  • Personen, die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören, z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter
  • Personen mit abgelaufenem Presseausweis
  • Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben
  • Ehe- und Lebenspartner sowie Familienangehörige von Journalisten, die selbst nicht nachweislich journalistisch tätig sind

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