Presseakkreditierung zur INTERNORGA
Die Hamburg Messe und Congress GmbH ermöglicht Medienvertreterinnen und Medienvertretern den Zugang zur INTERNORGA mit der Online-Akkreditierung.
Eine Presseakkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung.
Wir empfehlen Ihnen, sich spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu akkreditieren. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Prüfung der Akkreditierung aufgrund der Vielzahl an Anfragen mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten aber in jedem Fall eine Antwort auf Ihre Akkreditierungsanfrage.
Die Bearbeitung von Online-Akkreditierungsanfragen während der laufenden Veranstaltung können wir nicht garantieren. Bitte nutzen Sie während der Veranstaltung den Service am Pressecounter. Vielen Dank!
Mit einer Presseakkreditierung haben Sie außerdem die Möglichkeit, an den INTERNORGA Fachkongressen teilzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Sitzplätze in den Veranstaltungsräumlichkeiten begrenzt sind und den Fachkongress-Teilnehmenden vorbehalten sind.
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre (foto-)journalistische Tätigkeit mit Bezug zu dem jeweiligen Messethema folgendermaßen nachweisen können:
- Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.
- Durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist.
- Durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe.
- Mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branche etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen des erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen separate Akkreditierungsregeln für Blogger geben kann.
- Durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass Sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z.B. Geschäftsführer, Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen.
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen.
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
Content Creator haben nach Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung die Möglichkeit zur aktuellen Messe akkreditiert zu werden.
Laden Sie beim Registrierungsvorgang bitte einen Screenshot Ihrer Content-Beiträge inkl. Impressum hoch und geben Sie im Formular die Adresse von Ihrem Content-Kanal an.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den vorgenannten Punkten anzufordern. Die Legitimation sollte in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Hamburg Messe und Congress GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Kontakt
Alexander Dziedzic
Assistant Brand Communications, Akkreditierung, Fotos & Videos, Pressefächer